
Berufseinstieg leicht gemacht - Tipps für Lehrlinge und junge Arbeitnehmer:innen
Der Start ins Berufsleben bringt viele neue Erfahrungen – und oft auch Fragen und Unsicherheiten. Besonders für Lehrlinge und junge Beschäftigte ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, typische Stolperfallen zu vermeiden und gut vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt zu starten.
Im Interview erklären die AK-Expert:innen Jasmin Katzensteiner und Mag. Lukas Happenhofer, worauf Lehrlinge beim Vertragsabschluss, in der Probezeit und bei Themen wie Gehalt, Überstunden oder Ausbildungsinhalten besonders achten sollten – und wo es Hilfe gibt, wenn etwas nicht passt.


Zum Herbstbeginn starten wieder österreichweit viele Lehrlinge ins Berufsleben. Worauf sollten junge Menschen achten, bevor sie ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben? Was unterscheidet diesen eigentlich von einem normalen Arbeitsvertrag?
Jasmin Katzensteiner: Der Lehrvertrag unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem normalen Arbeitsvertrag: Er ist befristet auf die Dauer der Lehrzeit und hat das Ziel, die Jugendlichen fachlich im gewählten Beruf auszubilden. Neben der Arbeitspflicht des Lehrlings besteht hier auch die Pflicht des Unternehmens, eine qualifizierte Ausbildung sicherzustellen. Am Ende steht im besten Fall die Lehrabschlussprüfung. Bei Unklarheiten können sich Lehrlinge jederzeit an die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft wenden. Dort bekommen sie eine kostenlose und verständliche Beratung.
Statt einem normalen Lohn erhalten Lehrlinge das Lehrlingseinkommen, dessen Höhe im Kollektivvertrag geregelt ist und mit jedem Lehrjahr steigt.

In den ersten drei Monaten gilt eine Probezeit, während der das Lehrverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann. Danach ist eine Beendigung nur mehr einvernehmlich oder aus besonderen Gründen möglich – das ist ein wichtiger Schutz für junge Menschen in der Ausbildung.
Die Probezeit ist also eine besondere Zeit zu Beginn des neuen Jobs – was bedeutet das konkret?
Lukas Happenhofer: Die Probezeit ist eine Kennenlernphase, sie dient dazu, dass der Lehrling sich ein Bild vom Lehrbetrieb machen kann und umgekehrt.
Sie dauert immer drei Monate, unabhängig vom Lehrberuf oder dem Betrieb. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten – also vom Lehrling oder vom Betrieb – jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Das soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob die Ausbildung passt:
Der Lehrling bekommt einen ersten Eindruck vom Betrieb, vom Team und von den Aufgaben – und der Betrieb kann einschätzen, ob die Zusammenarbeit langfristig funktioniert.
Nach Ablauf dieser drei Monate ist das Lehrverhältnis nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen auflösbar, z. B. aus wichtigen Gründen oder im beidseitigen Einvernehmen. Deshalb ist die Probezeit eine besonders sensible Phase – und gleichzeitig eine gute Chance für beide Seiten, sich ehrlich kennenzulernen.
Warum ist das Nettogehalt oft deutlich niedriger als der im Vertrag angegebene Betrag – und worauf sollte man beim ersten Lohnzettel achten?
Jasmin Katzensteiner: Das ist eine Frage, die viele Lehrlinge gleich am Anfang beschäftigt – und verständlich ist: Im Lehrvertrag steht das Bruttogehalt, also der Betrag vor Abzügen. Auf dem Konto landet aber nur das Nettogehalt, also der Betrag nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (z. B. Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und – je nach Einkommen – auch der Lohnsteuer. Das ist gesetzlich so geregelt und betrifft alle Arbeitnehmer:innen – auch Lehrlinge.
Beim ersten Lohnzettel sollten Lehrlinge auf jeden Fall genau hinsehen:
Neben dem Grundgehalt, das im Kollektivvertrag geregelt ist, können auch Zulagen, Zuschläge oder Überstunden darauf stehen – und auch die Abzüge müssen korrekt aufgelistet sein.
Ein wichtiger Tipp: Alle Lohnzettel aufheben und regelmäßig kontrollieren. Wenn etwas unklar ist, sollte man sich nicht scheuen, bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft nachzufragen.
Zusätzlich finden sich auf der Infothek noch hilfreiche Tipps, zum Beispiel die Checkliste „Lohnzettel“. Hier werden alle Bestandteile des Lohnzettels einfach erklärt.
Dürfen Lehrlinge eigentlich Überstunden machen?
Lukas Happenhofer: Grundsätzlich gilt: Minderjährige Lehrlinge dürfen keine Überstunden machen. Das ist im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz klar geregelt und dient dem Schutz junger Menschen in der Ausbildung. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden, in der Woche 40 Stunden – und das sollte nicht überschritten werden.
Trotzdem kommt es in der Praxis manchmal vor, dass Lehrlinge länger bleiben müssen, etwa weil im Betrieb viel los ist. In solchen Fällen gilt: Auch wenn die Überstunden eigentlich nicht erlaubt wären, müssen sie trotzdem bezahlt oder durch Zeitausgleich abgegolten werden. Das steht dem Lehrling zu.
Unser Tipp: Arbeitszeiten immer mitschreiben, um im Fall von Unklarheiten einen Nachweis zu haben.
Immer wieder hört man, dass Lehrlinge viel kopieren oder Kaffee kochen müssen – also Tätigkeiten, die nichts mit dem Beruf zu tun haben. Woran lässt sich erkennen, ob die Lehre den vorgesehenen Lerninhalten entspricht und alle relevanten Kompetenzen vermittelt werden?
Jasmin Katzensteiner: Tatsächlich berichten viele Lehrlinge, dass sie regelmäßig Aufgaben übernehmen müssen, die nichts mit ihrem eigentlichen Beruf zu tun haben – das zeigen auch Daten aus dem Lehrlingsmonitor. Dabei ist ganz klar geregelt: Der Betrieb hat nicht nur das Recht, Lehrlinge zu beschäftigen, sondern auch die Pflicht, sie fachlich auszubilden.
Für jeden Lehrberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung, in der genau festgelegt ist, welche Inhalte während der Lehrzeit vermittelt werden müssen. Diese Ausbildungspläne sind öffentlich zugänglich – auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus unter „Liste der österreichischen Lehrberufe von A bis Z“.
Wir empfehlen Lehrlingen, sich diesen Ausbildungsplan frühzeitig anzuschauen und gemeinsam mit ihrer Ausbilderin oder ihrem Ausbilder regelmäßig zu besprechen, welche Inhalte sie bereits gelernt haben und was noch fehlt. Das schafft Klarheit – und gibt Lehrlingen die Sicherheit, dass sie sich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten können.
Immer wieder hört man, dass Lehrlinge viel kopieren oder Kaffee kochen müssen – also Tätigkeiten, die nichts mit dem Beruf zu tun haben. Woran lässt sich erkennen, ob die Lehre den vorgesehenen Lerninhalten entspricht und alle relevanten Kompetenzen vermittelt werden?
Jasmin Katzensteiner: Tatsächlich berichten viele Lehrlinge, dass sie regelmäßig Aufgaben übernehmen müssen, die nichts mit ihrem eigentlichen Beruf zu tun haben – das zeigen auch Daten aus dem Lehrlingsmonitor. Dabei ist ganz klar geregelt: Der Betrieb hat nicht nur das Recht, Lehrlinge zu beschäftigen, sondern auch die Pflicht, sie fachlich auszubilden.
Für jeden Lehrberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung, in der genau festgelegt ist, welche Inhalte während der Lehrzeit vermittelt werden müssen. Diese Ausbildungspläne sind öffentlich zugänglich – auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus unter „Liste der österreichischen Lehrberufe von A bis Z“.

Wir empfehlen Lehrlingen, sich diesen Ausbildungsplan frühzeitig anzuschauen und gemeinsam mit ihrer Ausbilderin oder ihrem Ausbilder regelmäßig zu besprechen, welche Inhalte sie bereits gelernt haben und was noch fehlt. Das schafft Klarheit – und gibt Lehrlingen die Sicherheit, dass sie sich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten können.
Was sind typische Stolperfallen beim Berufseinstieg – und wie kann man sich davor schützen?
Lukas Happenhofer: Häufige Probleme sind, den Lehrvertrag nicht genau zu lesen, Überstunden nicht zu dokumentieren oder Fehler bei der Bezahlung zu spät zu melden – wodurch Ansprüche verfallen können. Auch Unkenntnis der eigenen Rechte führt oft dazu, dass Lehrlinge sich ungerecht behandeln lassen.
Der beste Schutz: Gut informieren, Arbeitszeiten aufschreiben und bei Unklarheiten frühzeitig Hilfe holen – etwa beim Betriebsrat oder der Arbeiterkammer.
An wen können sich Berufseinsteiger:innen wenden, wenn der Job einen belastet oder man sich ungerecht behandelt fühlt?
Jasmin Katzensteiner: Wenn es im Betrieb nicht gut läuft, man sich ungerecht behandelt fühlt oder die Situation psychisch belastet – muss man das nicht alleine durchstehen. Bei arbeitsrechtlichen Problemen wie Überstunden, Lohnfragen oder Konflikten im Betrieb unterstützt die Arbeiterkammer mit kostenloser Beratung.
Wenn die Belastung seelisch wird oder man einfach jemanden zum Reden braucht, gibt es Rat auf Draht unter 147 – anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Wichtig ist: Frühzeitig Hilfe holen, bevor es einem zu viel wird. Es ist immer okay, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen zu Lehrvertrag, Arbeitszeit, Lehrlingsentschädigung oder Lehrlingsausweis hilft das Jugendreferat der AK Burgenland weiter:
Jasmin Katzensteiner Peter Leidl
T: 02682 740 3167 T: 02682 740 3164


Tipps für einen sorgenfreien Berufseinstieg
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Mein nächster Schritt
Checklisten und Vorlagen der Arbeiterkammer.
Infos zu Rechten und Pflichten in der Lehre sowie Checklisten für einen gelungenen Start finden sich hier auf der Website oder auf der Website der Arbeiterkammer. Dort finden sich auch Vorlagen zum Arbeitszeiten-Mitschreiben und praktische Leitfäden für den ersten Lohnzettel. Los geht’s!

