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Ausfüllen des Steuerformulars

Arbeitnehmer:innenveranlagung:
Tipps & Tricks vom AK-Profi

Die jährliche Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) gehört zu den einfachsten und lohnendsten Maßnahmen, um das eigene Haushaltsbudget aufzubessern. Im Rahmen der ANV wird die individuell zu zahlende Steuer neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt. Zusätzlich werden z. B. Begünstigungen für Familien und für Alleinerzie­hende sowie Ausgaben für den Beruf oder außergewöhnliche Belastungen bei Krankheits- oder Pflegekosten berücksichtigt. Das führt häufig zu einer Lohnsteuergutschrift.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück!

In diesem Interview gibt Ihnen AK-Expertin Nadja Wagner

alle wichtigen Tipps und Tricks für Ihre nächste Arbeitnehmer:innenveranlagung.

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Für wen ist die ANV relevant? Wer sollte sie machen?

Nadja Wagner: Grundsätzlich ist die ANV für fast jede:n relevant. Besonders zahlt sie sich aus, Bei Schwankungen des Einkommens im Kalenderjahr aus - z. B. wegen eines Jobwechsels - oder für Geringverdiener:innen. Außerdem gibt es z. B. Begünstigungen für Familien, Alleinerziehende und Pendler. Auch Ausgaben für den Beruf, für eine Aus-Weiterbildung oder wegen einer Behinderung können berücksichtigt werden. In vielen Fällen erhält man mit der ANV einen Teil der bezahlten Steuer zurück.

Wie mache ich die ANV?

Nadja Wagner: Wir empfehlen die ANV über FinanzOnline auf zu machen. Dazu sind persönliche Zugangsdaten oder die ID-Austria erforderlich. Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie die Formulare direkt online ausfüllen und abschicken. Einer der Vorteile hierbei ist, dass online eine Vorberechnung durchgeführt werden kann und man somit gleich weiß, wie hoch die Gutschrift bzw. Nachforderung sein wird.

Alternativ kann man seinen Steuerausgleich auch in Papierform machen. Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei jeder Dienststelle des Finanzamts Österreichs.

Mein Tipp: Vor dem Ausfüllen sollten Sie alle etwaig relevanten Rechnungen, Fahrtenbuch etc. zusammensuchen.

Welche Tipps für zur ANV können Sie mitgeben?

Für Familien

Familie auf digitalem Tablet

Nadja Wagner: Vor allem Familien raten wir beim Alleinverdiener:innen-/ Alleinerzieher:innenabsetzbetrag und beim Familienbonus Plus, diese auch immer bei der ANV zu beantragen- auch wenn sie bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden.

 

Voraussetzungen für den Familienbonus Plus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird und es seinen ständigen Aufenthalt in EU, EWR oder Schweiz hat. Gut zu wissen ist auch, dass der Familienbonus Plus nur auf Antrag gewährt wird. Ausbezahlt wird er entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die ANV.

Für Pendler:innen

Image by Nic Y-C

Nadja Wagner: Ob man Anspruch auf Pendlerpauschale/Pendlereuro hat ist von der Wegstrecke zum Arbeitsplatz und von der Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln abhängig. Darauf hat man Anspruch, wenn  Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 gab es eine Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros. Diese Erhöhung ist im Zuge der ANV selbst hinzuzurechnen - der Pendlerrechner macht dies nicht automatisch! Wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt, dann wird auch die Erhöhung automatisch bedacht.

Um die Pendlerpauschale zu berechnen, müssen Sie den Online-Pendlerrechner verwenden.

Geben Sie dafür einen repräsentativen Tag mit Ihren normalen Arbeitszeiten ein. Bei gleitender Arbeitszeit wählen Sie die Anfangs- und Endzeit bitte so, wie sie für die meisten Tage im Kalenderjahr typisch sind.

Für jede:n gut zu wissen

Die Schüler diskutieren Papier

Nadja Wagner: Bei der Nutzung von FinanzOnline ist es besonders wichtig, dass in den Einstellungen eine E-Mail-Verständigung aktiviert ist. Das bedeutet, dass eine E-Mail verschickt wird, sobald eine neue Nachricht einlangt. Ist diese Option nicht aktiviert, kommen Bescheide etc. nur in die Nachrichtenbox von FinanzOnline und es kann zum Fristverfall kommen, sollten diese nicht schnell genug bemerkt werden.

Welche Unterstützung kann man in Anspruch nehmen?

Nadja Wagner: Im Zuge unserer Lohnsteueraktion können Sie ab 11. März 2024 bis Ende April 2024 bei uns zu einer persönlichen Beratung vorbeikommen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin. Gemeinsam steigen wir mit Ihren FinanzOnline Zugangsdaten in die Plattform ein und gehen Ihre ANV durch. Darüber hinaus sind wir das ganze Jahr telefonisch (02682/740) und per Mail lohnsteuer@akbgld.at für Anfragen erreichbar.

Schauen Sie sich hier ein Interview mit einer Expertin an:

Tipps für ein sorgenfreieres Geldleben

Daumenregel 

Ich frage um Rat!

Wenn ich mir bei bestimmten Dingen unsicher bin, lasse ich mich nicht von meinem Vorhaben abbringen. Ich suche mir Hilfe und frage nach Rat - nur so kann ich offene Fragen klären und Unsicherheit aus dem Weg räumen.

Mein nächster Schritt

Kleinigkeiten machen einen großen Unterschied.
Haben Sie schon Ihre Arbeitnehmer:innenveranlagung für das letzte Jahr gemacht? Nein? Dann starten Sie gleich los.

Einreichen kann man die Arbeitnehmer:innenveranlagung über FinanzOnline oder auch per Papierformular beim nächsten Finanzamt. Die freiwillige Arbeitnehmer:innenveranlagung kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein eingereicht werden und immer ab April des Folgejahes.

 

Wenn Sie Hilfe brauchen:

Die Arbeiterkammer bietet kostenlose fachliche Beratung bei Ihren Fragen.

Jetzt kontaktieren unter: lohnsteuer@akbgld.at oder 02682/740 oder

Broschüre downloaden und Tipps holen!

Der gute Umgang mit Geld ist keine Raketenwissenschaft - Jede:r kann das schaffen!

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